b. Die Gesetzmäßigkeit
zu unterscheiden, insofern sie schon auf einer höheren Stufe steht und den Übergang zu der Freiheit des Lebendigen, sowohl des natürlichen als auch des geistigen, ausmacht. Für sich jedoch betrachtet, ist die Gesetzmäßigkeit zwar noch nicht die subjektive totale Einheit und Freiheit selber, doch ist sie bereits eine Totalität wesentlicher Unterschiede, welche nicht nur als Unterschiede und Gegensätze sich hervorkehren, sondern in ihrer Totalität Einheit und Zusammenhang zeigen. Solche gesetzmäßige Einheit und ihre Herrschaft, obschon sie noch im Quantitativen sich geltend macht, ist nicht mehr auf an sich selbst äußerliche und nur zählbare Unterschiede der bloßen Größe zurückzuführen, sondern läßt schon ein qualitatives Verhalten der unterschiedenen Seiten eintreten. Dadurch zeigt sich in ihrem Verhältnis weder die abstrakte Wiederholung ein und derselben Bestimmtheit noch eine gleichmäßige Abwechslung von Gleichem und Ungleichem, sondern das Zusammentreten wesentlich verschiedener Seiten. Sehen wir nun diese Unterschiede in ihrer Vollständigkeit beisammen, so sind wir befriedigt. In dieser Befriedigung liegt das Vernünftige, daß sich der Sinn nur durch die Totalität, und zwar durch die dem Wesen der Sache nach erforderliche Totalität von Unterschieden, genugtun läßt. Doch bleibt der Zusammenhang wiederum nur als geheimes Band, das für die Anschauung eine Sache teils der Gewohnheit, teils der tieferen Ahnung ist.
Was den bestimmteren Übergang der Regelmäßigkeit zur Gesetzmäßigkeit anbetrifft, so läßt er sich leicht durch einige Beispiele klarmachen. Parallellinien z. B. von gleicher Größe sind abstrakt regelmäßig. Ein weiterer Schritt dagegen ist schon die bloße Gleichheit der Verhältnisse bei ungleicher Größe, wie z. B. bei ähnlichen Dreiecken. Die Neigung der Winkel, das Verhältnis der Linien ist dasselbe; die Quanta aber haben Verschiedenheit. - Der Kreis hat gleichfalls nicht die Regelmäßigkeit der geraden Linie, aber steht ebenfalls noch unter der Bestimmung abstrakter Gleichheit, denn alle Radien haben dieselbe Länge. Der Kreis ist deshalb eine noch wenig interessante krumme Linie. Dagegen zeigen Ellipse und Parabel schon weniger Regelmäßigkeit und sind nur aus ihrem Gesetz zu erkennen. So sind z. B. die radii vectores der Ellipse ungleich, aber gesetzmäßig, ebenso die große und kleine Achse von wesentlichem Unterschiede, und die Brennpunkte fallen nicht in das Zentrum wie beim Kreise. Hier zeigen sich also schon qualitative, im Gesetz dieser Linie begründete Unterschiede, deren Zusammenhang das Gesetz ausmacht. Teilen wir aber die Ellipse nach der großen und kleinen Achse, so erhalten wir dennoch vier gleiche Stücke; im ganzen herrscht also auch hier noch die Gleichheit vor. - Von höherer Freiheit bei innerer Gesetzmäßigkeit ist die Eilinie. Sie ist gesetzmäßig, und doch hat man von ihr mathematisch das Gesetz nicht auffinden und berechnen können. Sie ist keine Ellipse, sondern oben anders gekrümmt als unten. Doch auch diese freiere Linie der Natur, wenn wir sie nach der großen Achse teilen, gibt noch zwei gleiche Hälften.
Das letzte Aufheben des nur Regelmäßigen bei der Gesetzmäßigkeit findet sich in Linien, welche, gleichsam Eilinien, dennoch, ihrer großen Achse nach zerschnitten, ungleiche Hälften liefern, indem sich die eine Seite auf der anderen nicht wiederholt, sondern anders schwingt. Von dieser Art ist die sogenannte Wellenlinie, wie sie Hogarth als Linie der Schönheit bezeichnet hat. So sind z. B. die Linien des Arms auf der einen Seite anders als auf der anderen geschwungen. Hier ist Gesetzmäßigkeit ohne bloße Regelmäßigkeit. Solche Art der Gesetzmäßigkeit bestimmt die Formen der höheren lebendigen Organismen in großer Mannigfaltigkeit.
Die Gesetzmäßigkeit nun ist das Substantielle, welches die Unterschiede und ihre Einheit feststellt, aber einerseits selber abstrakt nur herrscht und die Individualität in keiner Weise zu freier Regung kommen läßt, andererseits selbst noch die höhere Freiheit der Subjektivität entbehrt und deren Beseelung und Idealität deshalb noch nicht vermag zur Erscheinung zu bringen.
Höher daher als die bloße Gesetzmäßigkeit steht auf dieser Stufe
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